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Auskunftsrecht
Als Nutzer unseres Internetangebotes haben Sie das Recht, von uns Auskunft über die zu Ihrer
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Auskunft auch elektronisch erteilt werden.
Datenschutzbeauftragter
Beauftragter in Sinne des BDSG ist Matthias Herrlinger, email: post@one-bit-media.com
Stand Februar 2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen der one-bit-media e.K. 71296 Heimsheim, in Kurzform one-bit-media.
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der one-bit-media
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen one-bit-media und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle
sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens one-bit-media nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat
er dies vorher schriftlich der one-bit-media mitzuteilen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Bei Drucksachen, die im Internet bestellt wurden, ist der Betrag im voraus zu bezahlen. Falls kein gesondertes Angebot, kein Festpreis für bestimmte
Artikel oder kein Supportvertrag zwischen dem Kunden und one-bit-media besteht, werden Leistungen nach Aufwand und Stundensätzen gemäß aktueller
Preisliste oder verhandeltem Stunden- oder Tagessatz abgerechnet. Werden auch keine Sätze gesondert vereinbart, gilt der Stundensatz von 81,25 Euro.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei one-bit-media. Im Verzugsfalle ist one-bit-media berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen
zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB) ist one-bit-media berechtigt, marktübliche Zinsen zu berechnen.
Telefonische, technische Unterstützung, sowie technische Auskünfte gelten als mündlich beauftragt.
Alle Rechnungen der one-bit-media sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Alle von der one-bit-media genannten Liefer- und Leistungstermine sind
unverbindliche Termine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.
Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der one-bit-media eine
Einhaltung des Termins unmöglich machen, obwohl one-bit-media diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Termin um einen
angemessenen Zeitraum.
Wird one-bit-media an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten
gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von
sechs Wochen setzen kann.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige
nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der one-bit-media nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Wird der one-bit-media die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.
Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen der one-bit-media liegt.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, dann ist er verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der one-bit-media zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.
Geht one-bit-media aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig,
so haftet der Kunde, wenn er Kaufmann im Sinne des HGB ist, für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der one-bit-media verlässt.
4. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, verbleibt die gelieferte Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der one-bit-media. Sollten
Dritte Rechte an der gelieferten Ware geltend machen (bspw. i.Z.m. einer Zwangsvollstreckung), wird der Kunde den Anspruchsteller auf den
bestehenden Eigentumsvorbehalt der one-bit-media hinweisen und diese sofort informieren und eine umgehende Sicherstellung der Ware ermöglichen.
Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der one-bit-media aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der one-bit-media. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt
der one-bit-media stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der
one-bit-media auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden, wenn er Kaufmann im Sinne des HGB ist, als an one-bit-media abgetreten. Der Kunde
ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde
one-bit-media unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der one-bit-media unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und one-bit-media dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der one-bit-media
bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der one-bit-media alle zur Geltendmachung dieser
Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Abnahme
one-bit-media teilt dem Kunden mit, wann und in welcher Form die Abnahme durchgeführt wird. Ein Termin hierfür wird gemeinsam abgestimmt. Bei
der Abnahme wird die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstandes in seinen wesentlichen Teilen überprüft, wenn technisch möglich auch durch
Datenfernübertragung. Mängel werden gemeinsam festgestellt und sind innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.
Die Abnahmewirkung tritt spätestens innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlicher Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes durch den Kunden
ein, sofern es zu einer formellen Abnahme nicht gekommen ist und der Kunde dies zu vertreten hat.
6. Haftungsbeschränkung
one-bit-media haftet bei grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet one-bit-media nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs
oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar
bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem
Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
Im Falle einer Inanspruchnahme der one-bit-media aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere
dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen
von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden
können, Vorkehrungen zu treffen.
one-bit-media und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften - unter Ausschluss der Haftung für alle sonstigen Schäden - nur für die Mangelhaftigkeit
der gelieferten oder hergestellten Sache selbst, die schuldhaft verursacht worden sind.
one-bit-media haftet nicht für mangelhafte Leistungen Dritter, auf deren Leistungserfüllung sie keinen Einfluß hat, bspw.:
- Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (Netzbetreiber, Router, Betreiber technischer Infrastruktur);
- andere technische Dienstleister (Hardware und Software).
- Urheberrechtsverletzungen des Kunden, z.B. wenn der Kunde Texte, Fotos oder Tonträger liefert, die nicht zu seinem Eigentum zählen, aber zur Verwendung
bereitgestellt werden.
one-bit-media geht davon aus, dass geliefertes Bild-, Text- und Tonmaterial (Medien) zur Verwendung von Webseiten, Prospekten und anderen Werbemitteln Eigentum des Kunden
ist und nur im Fall der Rechte Dritter die Urheber nennt und auf den ergänzenden Hinweis zur Hinzufügung des Urhebers bei den zur Verwendung kommenden Medien one-bit-media aufmerksam macht.
Eine Prüfung der gelieferten Medien des Kunden auf Urheberrechtsverletzungen erfolgt seitens one-bit-media nicht, dafür ist alleinig der Kunde verantwortlich.
7. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen
one-bit-media behält sich unbeschadet der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte die Rechte an der Software aus §§ 69a ff. UrhG vor. Art und
Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich i.ü. aus der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Lizenzvereinbarung.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt,
- die Software Dritten zu überlassen
- Unterlizenzen an Dritte zu erteilen
- die Software ganz oder teilweise von der im Projektvertrag bezeichneten EDV-Anlage auf eine andere EDV-Anlage zu übertragen.
- die Software zu vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung nicht zur vertragsgemässen Nutzung der Software durch Laden, Anzeigen, Ablaufen,
Übertragen oder Speichern oder zur Erstellung der Sicherungskopie erfolgt.
- die Software ganz oder teilweise abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwicklen, über den zulässigen Zweck des § 69e UrhG hinaus zu
dekompilieren, zu entassemblieren, auf ein anderes Betriebssystem zu portieren oder in sonstiger Weise umzuarbeiten
- von der Software abgeleitete Programme herzustellen
- die überlassene Anwenderdokumentation zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder von der Anwenderdokumentation abgeleitete
Werke herzustellen.
An sämtlichen Zeichen, Kennzeichnungen, Logos etc. bestehen ggf. gewerbliche Schutz- bzw. Urheberrechte der one-bit-media oder Dritter. Urheberrechtlich
relevante Nutzungen sind nur innerhalb der schutzrechtlichen Schranken erlaubt. Im Zweifel ist one-bit-media schriftlich über die Art der geplanten
Nutzung zu informieren.
Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Dateien, Texte, Videos usw.) der homepages, ist nur die Person, von der die Inhalte übermittelt wurden.
Die Inhalte werden von uns weder auf Richtigkeit, Gesetzeswidrigkeit noch in sonst irgendeiner Form geprüft oder zensiert. one-bit-media
ist weder im Falle einer Verletzung eines Gesetzes noch eines Urheberrechtes oder eines anderen Vergehens seitens eines Benutzers belangbar.
Dies bezieht sich sowohl auf öffentlich zugängliche Daten (wie z.B. www....), als auch auf private Daten (wie z.B. geschützte Bereiche).
8. Vertraulichkeit
one-bit-media und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten
und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere
Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Zugangsdaten zum Intranet der one-bit-media dürfen nur zum Zweck der Begutachtung von Mustern verwendet werden. Ebenso erhält one-bit-media Zugangsdaten
des Kunden zur Übertragung von Internetpräsentationen nur zum Zweck der Datenübertragung.
9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der one-bit-media gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für
den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der one-bit-media ist es dem Kunde nicht gestattet, die von der one-bit-media erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu
exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung
sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen gem. 312d Abs. 1 BGB ist nach §312 d Abs.4 Nr.1 BGB ausgeschlossen,
weil die Waren nach den Vorgaben des Bestellers angefertigt werden und auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der one-bit-media nur mit schriftlicher Einwilligung der one-bit-media abtreten. Eine Aufrechnung
gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich
deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 02.2012