connexo GmbH Unternehmensberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der der connexo GmbH ( Kurzform und Label: one bit media )

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der connexo GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens one bit media nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der one bit media mitzuteilen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise
Unsere Angebote gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden. Sämtliche Preisangaben sind ohne die gesetzliche MwSt. Sie erhalten eine Rechnung zuzüglich ausgewiesener MwSt. Falls kein gesondertes Angebot, kein Festpreis für bestimmte Artikel, Dienste oder kein Supportvertrag zwischen dem Kunden und one bit media besteht, werden Leistungen nach Aufwand und Stundensätzen gemäß aktueller Preisliste oder verhandeltem Stunden- oder Tagessatz abgerechnet. Werden auch keine Sätze gesondert vereinbart, gilt der Stundensatz von 95 Euro.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei one bit media. Im Verzugsfall ist one bit media berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Telefonische, technische Unterstützung, sowie technische Auskünfte gelten als mündlich beauftragt. Alle Rechnungen der one bit media sind innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind frei bleibend. Alle von der one bit media genannten Liefer- und Leistungstermine sind unverbindliche Termine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der one bit media eine Einhaltung des Termins unmöglich machen, obwohl one bit media diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Termin um einen angemessenen Zeitraum. Wird one bit media an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der one bit media nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Wird der one bit media die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der one bit media liegt. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, dann ist er verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der one bit media zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht one bit media aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde, wenn er Kaufmann im Sinne des HGB ist, für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der one bit media verlässt.

4. Eigentumsvorbehalt
Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, verbleibt die gelieferte Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der one bit media. Sollten Dritte Rechte an der gelieferten Ware geltend machen, bspw. im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, wird der Kunde den Anspruchsteller auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt der one bit media hinweisen und diese sofort informieren und eine umgehende Sicherstellung der Ware ermöglichen. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, verbleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der one bit media aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der one bit media. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der one bit media stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und der one bit media auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden, wenn er Kaufmann im Sinne des HGB ist, als an one bit media abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde one bit media unverzüglich schriftlich zu informieren und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der one bit media unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und one bit media dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der one bit media bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der one bit media alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

5. Abnahme
one bit media teilt dem Kunden mit, wann und in welcher Form die Abnahme durchgeführt wird. Ein Termin hierfür wird gemeinsam abgestimmt. Bei der Abnahme wird die Funktionsfähigkeit des Vertragsgegenstandes in seinen wesentlichen Teilen überprüft, wenn technisch möglich auch durch Datenfernübertragung. Mängel werden gemeinsam festgestellt und sind innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Die Abnahmewirkung tritt spätestens innerhalb von 2 Wochen nach tatsächlicher Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ein, sofern es zu einer formellen Abnahme nicht gekommen ist und der Kunde dies zu vertreten hat.

6. Haftungsbeschränkung
one bit media haftet bei grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet one bit media nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der one bit media aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. one bit media und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften - unter Ausschluss jeglicher Haftung für alle sonstigen Schäden - nur für die Mangelhaftigkeit der gelieferten oder hergestellten Sache selbst, die schuldhaft verursacht wurden. one bit media haftet nicht für mangelhafte Leistungen Dritter, auf deren Leistungserfüllung sie keinen Einfluß hat, zum Beispiel bei: - Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen (Netzbetreiber, Router, Betreiber technischer Infrastruktur); - andere technische Dienstleister (Hardware und Software). - Urheberrechtsverletzungen des Kunden, zum Beispiel wenn der Kunde Texte oder Fotos liefert, die nicht zu seinem Eigentum zählen, aber zur Verwendung bereitgestellt werden.
one bit media geht davon aus, dass gelieferte Bild-, Text- und Tonmaterialien (Medien) zur Verwendung von Webseiten, Prospekten und anderen Werbemitteln Eigentum des Kunden sind und nur im Fall der Rechte Dritter die Urheber nennt und auf den ergänzenden Hinweis zur Hinzufügung des Urhebers bei den zur Verwendung kommenden Medien one bit media aufmerksam macht. Eine Prüfung der gelieferten Medien des Kunden auf Urheberrechtsverletzungen erfolgt seitens one bit media nicht, dafür ist alleinig der Kunde verantwortlich.

7. Urheberrechte, Lizenzbestimmungen
one bit media behält sich unbeschadet der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte die Rechte an der Software aus §§ 69a ff. UrhG vor. Art und Umfang der Nutzungsrechte ergeben sich im Übrigen aus der Leistungsbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde nicht berechtigt,
- die Software Dritten zu überlassen
- Unterlizenzen an Dritte zu erteilen
- die Software ganz oder teilweise von der im Projektvertrag bezeichneten EDV-Anlage auf eine andere EDV-Anlage zu übertragen.
- die Software zu vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung nicht zur vertragsgemässen Nutzung der Software durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern oder zur Erstellung der Sicherungskopie erfolgt.
- die Software ganz oder teilweise abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwicklen, über den zulässigen Zweck des § 69e UrhG hinaus zu dekompilieren, zu entassemblieren, auf ein anderes Betriebssystem zu portieren oder in sonstiger Weise umzuarbeiten
- von der Software abgeleitete Programme herzustellen
- die überlassene Anwenderdokumentation zu vervielfältigen, zu übersetzen, abzuändern oder von der Anwenderdokumentation abgeleitete Werke herzustellen.

An sämtlichen Zeichen, Kennzeichnungen, Logos etc. bestehen ggf. gewerbliche Schutz- bzw. Urheberrechte der one bit media oder Dritter. Urheberrechtlich relevante Nutzungen sind nur innerhalb der schutzrechtlichen Schranken erlaubt. Im Zweifel ist one bit media schriftlich über die Art der geplanten Nutzung zu informieren.

Verantwortlich für den Inhalt (Bilder, Dateien, Texte, Videos usw.) der homepages, ist nur die Person, von der die Inhalte übermittelt wurden. Die Inhalte werden von uns weder auf Richtigkeit, Gesetzeswidrigkeit noch in sonst irgendeiner Form geprüft oder zensiert. one bit media ist weder im Falle einer Verletzung eines Gesetzes noch eines Urheberrechtes oder eines anderen Vergehens seitens eines Benutzers belangbar. Dies bezieht sich sowohl auf öffentlich zugängliche Daten (wie z.B. www....), als auch auf private Daten (wie z.B. geschützte Bereiche).

8. Vertraulichkeit
one bit media und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Zugangsdaten zum Intranet der one bit media dürfen nur zum Zweck der Begutachtung von Mustern verwendet werden. Ebenso erhält one bit media Zugangsdaten des Kunden zur Übertragung von Internetpräsentationen nur zum Zweck der Datenübertragung.
9. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der one bit media gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

10. Schutzrechte
Ohne ausdrückliche Genehmigung der one bit media ist es dem Kunde nicht gestattet, die von der one bit media erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: connexo GmbH, Postfach 1213, 71296 Heimsheim, Deutschland oder an post@one-bit-media.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Stand 10.2014



Angebotene Leistungen und Vertragsverhältnisse

1. Internetangebote und online-Dienste

1.1. Hosting-Dienstleistungen
Das Vertragsverhältnis über die Registrierung einer Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. one bit media beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses, soweit one bit media nicht selbst Registrar für die betreffende Domain ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte keine gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen. Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C. Eine Nutzungsüberlassung an anonyme Dritte ist nicht erlaubt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung von webspace kommt zwischen dem Kunden und one bit media mit der Bestellung zustande. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe des rechtlich korrekten Impressums zu kennzeichnen. Die Verfügbarkeit der one bit media Server unterliegen Einschränkungen oder Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereiches von one bit media liegen. Dies kann zur Folge haben, dass die Erreichbarkeit einer domain im Internet nicht zu 100% gewährleistet werden kann. Ebenso kann es kurzzeitig wegen Server-Wartungsarbeiten dazu kommen, dass die Erreichbarkeit einer domain im Internet eingeschränkt ist. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von 1 Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten.

1.2. Gefahren durch Schadcode und DOS-Angriffe
Gefährdet ein Kunde oder Nutzer über den zur Verfügung gestellten Server die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, hat one bit media das Recht, den Server vorübergehend zu sperren. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, Sicherungskopien von allen Daten zu erstellen.

1.3. Programmierleistungen
Das Vertragsverhältnis über Programmierleistungen beginnt mit einer individuellen Vereinbarung zur Programmierung von Software, Code-Snippets und Internetpräsentationen. Programmierarbeiten sind individuell hergestellt und mit Beginn der Programmierarbeiten ist ein Widerrufsrecht der Beauftragung nicht mehr möglich. Vereinbart wird die individuelle Programmierung unter Verwendung einer Endbenutzer-Lizenz-Vereinbarung. Der Kunde darf die Gestaltung oder den Quellcode nicht (auch nicht auszugsweise oder in abgeänderter Version) für mehr als eine Website verwenden. Diese Endbenutzer-Lizenz-Vereinbarung ist Teil der Website-Dateien und auf dem Webserver der entsprechenden Domain zu speichern. Die Verlinkung zu www.one-bit-media.com auf der Impressum-Seite der Kunden-Website ist verpflichtend. Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.

2. Drucksachen
Der Kunde ist verpflichtet, in der Druckvorstufe seine Daten und Inhalte auf Richtigkeit selbstverantwortlich zu prüfen. Eine Überprüfung der Daten und Inhalte von one bit media ist nicht möglich und eine Gewährleistung oder kostenfreie Mängelbeseitigung, für Fehler, die one bit media nicht zu verantworten hat, ist ausgeschlossen. Drucksachen sind der Betrag im voraus zu bezahlen.

3. Datenwiederherstellung und Forensik
Es kann nicht garantiert werden, dass die an uns gelieferte Hardware bzw. die zu wiederherstellenden Daten auch ohne Weiteres wiederherstellbar sind.

Stand 10.2014